Patientenfürsprecher im ZfP Südwürttemberg

Psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen suchen oft Hilfe, wenn sie im Rahmen eines stationären Aufenthaltes 

  • ihre Rechte oder Bedürfnisse nicht gewahrt sehen,
  • mit der Art, in der sie behandelt oder betreut werden, nicht zurechtkommen, 
  • Informationen zu bestimmten Fragen benötigen.

Neben und unabhängig von aller professionellen Unterstützung ist für diesen Hilfebedarf das Ehrenamt des Patientenfürsprechers geschaffen worden. Die Bestellung erfolgt durch den jeweiligen Landkreis. Der Patientenfürsprecher ist zuständig für den ambulanten und stationären Bereich der psychiatrischen Versorgung. Schwerpunkte des Wirkens sind natürlich die Krankenhäuser. Für die Zentren für Psychiatrie kommt das auch darin zum Ausdruck, dass der Patientenfürsprecher beratendes Mitglied im Aufsichtsrat ist. 

Patientenfürsprecher sind unabhängig und nicht weisungsgebunden – sie können allerdings auch keine Weisungen erteilen. Sie sind darauf angewiesen, für die Anliegen der Patienten zu werben und Menschen für „bessere Lösungen“ zu gewinnen. Nur im Rahmen des erteilten Auftrags und unter strenger Beachtung der Schweigepflicht nimmt der Patientenfürsprecher mit den betroffenen Stellen Kontakt auf und versucht, im gemeinsamen Gespräch Lösungen zu finden, die den geltend gemachten Anliegen gerecht werden. In begründeten Fällen werden Vorgesetzte eingeschaltet und im Ausnahmefall die Öffentlichkeit unterrichtet. Aber alles nur im Rahmen dessen, was der Patient oder sein Angehöriger wünscht.   

Die Landeskonzeption für eine Interessenvertretung psychisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen, mit der das Amt des Patientenfürsprechers 1994 eingeführt wurde, umreißt die Aufgabenstellung in vier Gliederungs-punkten: 

  • Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen und im Sinne von Schlichtung, Vermittlung oder Beratung … einer Problemlösung  zuzuführen.
  • Hinweise auf weitere Beratungs- oder Beschwerdemöglichkeiten zu geben, wenn eine …Vermittlung nicht erreicht werden kann.
  • Typische Konfliktsituationen festzuhalten und an verantwortliche Stellen … weiterzuleiten.
  • Mitarbeit im Gemeindepsychiatrischen Verbund des Landkreises und in anderen Gremien der Sozialpsychiatie. 

Mit Sprechstunden in den Kliniken und telephonischer Erreichbarkeit (privat oder über Anrufbeantworter) ist der Zugang zu Beratungen und Aussprachen gewährleistet. Mit Postern und Flyern werden Hinweise gegeben, die Schwellenängste und Zugangsbarrieren verhindern oder abbauen sollen, wobei folgende Zusicherung ganz ernst zu nehmen ist:

„Sie haben durch die Einbeziehung des Patientenfürsprechers keine Nachteile zu befürchten!“