drei Personen sitzen jeweils an einem Bildschirmarbeitsplatz

Arbeit & Reha /

Begleitender Dienst /

Der Begleitende Dienst der Weissenauer Werkstätten ist Ansprechpartner für die Beschäftigten des Arbeitsbereichs der Werkstätten. Sozialpädagogische Fachkräfte bieten individuelle Unterstützung und Beratung.

Das kompetente Team begleitet die Klientinnen und Klienten im Arbeitsalltag und in Krisensituationen. Die Beschäftigten erhalten Hilfestellung beim Antragsverfahren und werden in Kostenträgerangelegenheiten und bei allgemeinen Fragen beraten. Auch Einzelgespräche und die Netzwerkkoordination im Gemeindepsychiatrischen Verbund gehören zur Aufgabe des Dienstes.

Eine weitere Aufgabe ist die Beratung der Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung in pädagogischen Fragen und die Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Förderplänen. Der Begleitende Dienst steht im engen Kontakt mit den zuständigen Kostenträger über die Förderung und die Entwicklung der Beschäftigten.

Leitung
Thomas Berner

Kontakt
über das Sekretariat
Ingrid Jäger
Telefon Weissenau 0751 7601-2535
Telefon Bad Schussenried 07583 33-1649

Ihr Weg zu uns /

Wie läuft die Aufnahme ab? /

Am Anfang steht ein persönliches Vorstellungsgespräch mit anschließendem Reha-Antrag. Danach stellen Sie einen Rehabilitationsantrag beim zuständigen Kostenträger. Sobald dieser die Übernahme der Kosten zugesagt hat, erfolgt die Aufnahme in die Weissenauer Werkstätten.

Ihr Weg zum Ziel /

Nach einem Eingangsverfahren, das etwa drei Monate dauert, verbringen Sie zwischen 12 und 24 Monate im Berufsbildungsbereich. Hier werden berufliches Wissen, praktische Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt. Anschließend gibt es verschiedene Möglichkeiten. Häufig wird durch ein externes Praktikum der Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet. Alternativ ist es möglich, nach dem Praktikum eine Beschäftigung in den Weissenauer Werkstätten aufzunehmen. Oder es erfolgt die direkte Vermittlung in die Weissenauer Werkstätten.

Wie sind die Rahmenbedingungen? /

Sie sind renten-, kranken- und unfallversichert und haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Im Krankheitsfall laufen Ihre Bezüge sechs Wochen weiter. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 33 Stunden pro Woche, täglich von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 16.30 Uhr. Wir bieten Ihnen zusätzlich begleitende Maßnahmen wie Sport, Kultur und Ausflüge.


Unsere Publikationen /