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Beantragung von Leistungen noch bis 30. Juni möglich /

Für ehemalige Patientinnen und Patienten, damals Kinder und Jugendliche, in Psychiatrie und Behindertenhilfe haben Bund, Länder und Kirchen die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ eingerichtet. Betroffene können noch bis 30. Juni 2021 eine Unterstützung beantragen.

Das Angebot der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ richtet sich an Menschen, denen in der stationären Psychiatrie oder in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe der Bundesrepublik Deutschland (in öffentlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft) zwischen 23. Mai 1949 und 31. Dezember 1975 sowie in der Psychiatrie der Deutschen Demokratischen Republik zwischen 7. Oktober 1949 und 2. Oktober 1990 individuelles Leid und Unrecht widerfahren ist.

Die Antragstellung ist auch möglich für Personen, die im Zeitraum zwischen dem vollendeten 14. Lebensjahr und dem vollendeten 18. beziehungsweise 21. Lebensjahr in der beziehungsweise für die Einrichtungen dieser Art gearbeitet haben, ohne dass für sie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

Menschen, die zu dieser Gruppe gehören und heute noch an den damaligen Erfahrungen leiden, können zur Anmeldung eines Antrags mit einem einfachen Anruf, per Brief oder E-Mail mit dem Team der Anlauf- und Beratungsstelle Baden-Württemberg Kontakt aufnehmen. Dort erfährt man alles zu den Leistungen und Hilfestellungen der Stiftung, egal ob es um die Unterstützung für nicht anerkannte Rentenzeiten geht oder um ein persönliches Beratungsgespräch. Die Stiftung gewährt zudem finanzielle Leistungen, so in Form eines Pauschalbetrags als Anerkennung in Höhe von 9000 Euro.

Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
Anlauf- und Beratungsstelle Baden-Württemberg
Johannesstraße 22 | 70176 Stuttgart
Tel: 0711 6195676 | E-Mail: stiftung-anerkennung-hilfe-bw(at)vdk.de

Bundesweites Infotelefon: 0800 221 2218 (kostenfrei, Montag–Donnerstag, 8-20 Uhr)

Weitere Informationen: www.stiftung-anerkennung-hilfe.de




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