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Grüne besuchen ZfP /

Agnieszka Brugger (1. Reihe, 2. von rechts) und Oliver Hildenbrand (1. Reihe, 3. von rechts) informierten sich im ZfP Südwürttemberg über das Thema „Zwang in der Psychiatrie“ und tauschten sich mit den Mitarbeitenden aus.

Agnieszka Brugger und Oliver Hildenbrand von den Grünen haben das ZfP Südwürttemberg in Weissenau besucht, um sich über das Thema „Zwang in der Psychiatrie“ zu informieren.

Im Sommer 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht darüber, unter welchen Umständen Fixierungen von Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie rechtens sind. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes Baden-Württemberg, in dem die Umsetzung dieser Vorgabe geregelt wird, wurde nun zur Anhörung freigegeben. In diesem Kontext besuchten die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen Agnieszka Brugger und der Grünen-Landesvorsitzende Oliver Hildenbrand das ZfP in Weissenau.

Ziel war es, sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, welche Rolle Zwang in der Psychiatrie spielt, welche Auswirkungen der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in der Praxis hat und wie die Mitarbeitenden vor Ort mit dieser Änderung umgehen. Bei der Diskussion stellte sich heraus, dass die Fachkräfte das Urteil prinzipiell begrüßen, da es ihnen und ihren Patientinnen und Patienten bei schwierigen Fragestellungen mehr Rechtssicherheit bietet. Allerdings wurde auch deutlich, dass für die Umsetzung mehr Personal notwendig sein wird.

i: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung von Patientinnen und Patienten vom Juli 2018 betrifft ausschließlich sogenannte 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierungen, also das Festbinden an Armen, Beinen, Bauch und gegebenenfalls Brust und Stirn. Dauern diese Maßnahmen länger als 30 Minuten, müssen sie richterlich genehmigt werden. Die Patientinnen und Patienten können auch nachträglich eine gerichtliche Überprüfung anfordern.




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