Verschiedene Zeitschriften und Flyer liegen auf einer Bank.

Presse-
mitteilungen /

Pressemitteilungen /

Schussenrieder Tabellen wichtige Diskussionsgrundlage /

Tischkickerfiguren

Eine ausreichende Personalausstattung ist Voraussetzung für eine gute Behandlung. Allerdings ist die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV), die bisher als Grundlage für die Personalbemessung diente, inzwischen mehr als 25 Jahre alt. Daher hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, eine neue Personalausstattungsrichtlinie mit Mindestanforderungen zu erarbeiten, die den heutigen Erfordernissen gerecht wird.

Bis zum 30. September dieses Jahres soll der G-BA, das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, eine Nachfolgeregelung für die Psych-PV vorlegen. In der Diskussion um mögliche Nachfolgeregelungen für die Psych PV werden unter anderem die „Schussenrieder Tabellen“ des ZfP Südwürttemberg von den beteiligten Parteien ins Spiel gebracht und regelmäßig zitiert.

Klinische Expertinnen und Experten aus den Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg haben auf Basis von Literaturrecherchen, unter Berücksichtigung von Leitlinien und Standards aus Medizin und Pflege, ihre Erfahrungen aus der klinischen Praxis in die systematische Überarbeitung der Minutenwerte der Psych-PV eingebracht. Die „Schussenrieder Tabelle“ verbessert die empirische Grundlage für die Kalkulation des Personalbedarfs im Rahmen des medizinisch leistungsgerechten Budgets im Sinne der Bundespflegsatzverordnung für die Übergangszeit, bis die neuen Standards des G-BA zur Verfügung stehen.

zu den "Schussenrieder Tabellen" 




Unsere Publikationen /