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Stellungnahme zur Debatte nach einem Ausbruch aus dem Maßregelvollzug Weinsberg /

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Die Kliniken für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Baden-Württemberg nehmen Stellung zur aktuellen Debatte nach einem Ausbruch aus dem Maßregelvollzug Weinsberg.

Nach einem Ausbruch von vier Männern aus einer geschlossenen, forensischen Station vor zwei Wochen wird die Sicherheitssituation in den Kliniken verstärkt öffentlich diskutiert. Mit der Behandlung von psychisch Kranken und süchtigen Rechtsbrechern in Form des sogenannten Maßregelvollzugs sind in Baden-Württemberg die Zentren für Psychiatrie beauftragt. Nun melden sich die Leitungen der Kliniken für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie im Land zu Wort.

„Alle forensischen Kliniken in Baden-Württemberg verfügen über ein umfassendes Sicherheitskonzept für ihren Auftrag“, so Chefarzt Dr. Udo Frank im Namen der Facharbeitsgruppe Maßregelvollzug, in der die Leitungskräfte zusammenarbeiten. Dieses Konzept umfasse baulich-technische, organisatorische und personelle Sicherungsaspekte. Zudem verfügten alle Kliniken über spezialisierte Sicherheitsbeauftragte, die über besondere Sachkenntnis in diesem Bereich verfügen, sich regelmäßig fortbilden, die forensischen Bereiche systematisch begehen und Nachbesserungen, wann immer erforderlich, veranlassen. Für spezielle Fragestellungen, die das Thema Sicherheit betreffen, wird externes Fachwissen zusätzlich beigezogen. Entsprechend sind Ausbruchsereignisse mit Überwindung baulich-technischer Sicherungen sehr selten. So gab es in der jetzt betroffenen Klinik in Weinsberg seit der Nutzung des Gebäudes im Jahr 2006 keinen Ausbruch.

Insbesondere nach Entweichungen oder Ausbrüchen werden die Sicherheitskonzepte und internen Abläufe aller Forensischen Kliniken genauestens analysiert, überprüft und gegebenenfalls angepasst.

In Baden-Württemberg ist für die Unterbringung von psychisch kranken Rechtsbrechern ein gestuftes Sicherungssystem eingeführt. Personen mit sehr hohem Sicherungsbedarf können von den Forensischen Kliniken an den hierfür besonders spezialisierten Standort Wiesloch verlegt werden. Aber nicht nur Mauern und Gitter tragen zur Sicherheit bei. Wesentlich sei es, Behandlungsfortschritte zu erreichen, indem mit medizinisch anerkannten Methoden und mit professioneller Beziehungsarbeit bestehende Erkrankungen und Störungen gebessert werden. „Kliniken sind Behandlungseinrichtungen“, ergänzt Frank. Auch das Strafgesetzbuch (StGB) sehe bei der Unterbringung in einer forensischen Klinik einen Vorrang der Behandlung vor der Sicherung vor.

Umso unverständlicher ist es aus Sicht der Kliniken, dass den sogenannten Entziehungsanstalten gemäß § 64 StGB mittlerweile in größerer Zahl strafrechtlich schuldfähige und damit voll verantwortliche Personen mit hoher krimineller Belastung zugewiesen werden, bei denen keine Abhängigkeitsdiagnose vorliegen muss und bei denen überwiegend der Sicherungsaspekt im Vordergrund steht.

Diese Entwicklung hat nicht nur in Baden-Württemberg, sondern bundesweit zu einem erheblichen Belegungsanstieg im Suchtmaßregelvollzug und zu hohen Therapieabbruch-Quoten geführt.

Eine obergerichtliche Rechtsprechung begünstigt zudem, dass Einweisungen nicht selten auch dann angeordnet werden, wenn erfahrene Sachverständige keine hinreichend konkreten Behandlungsaussichten festgestellt haben. Hintergrund seien unscharfe und nahezu beliebig auslegungsfähige Begriffe im Einweisungsparagrafen 64 des Strafgesetzbuchs.

Die Kliniken drängen daher auf eine rasche Gesetzesreform auf Bundesebene: „Es muss gelingen, Fehlanreize für kriminell geprägte Personen abzuschaffen und die Zuweisungen in die Suchtforensik auf kranke, behandlungsgeeignete und -motivierte Patienten zu beschränken“, so Frank im Namen der Klinikleitungen. Hierzu tage aktuell bereits eine Bund-Länder-AG, deren Ergebnisse erwartet werden, um in ein Gesetzgebungsverfahren einzugehen.




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