Weniger Zwang, mehr Prävention und Deeskalation: Die aktualisierte S3-Leitlinie gibt psychiatrischen Einrichtungen neue wissenschaftlich fundierte Empfehlungen an die Hand.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat die S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang – Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“ aktualisiert. Die Leitlinie bündelt aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen für den Umgang mit Aggression in psychiatrischen Einrichtungen. Koordiniert wurde die Überarbeitung von PD Dr. Sophie Hirsch, Chefärztin der Abteilung Biberach für Psychiatrie und Psychotherapie des ZfP Südwürttemberg. Ziel der Leitlinie ist es, Maßnahmen gegen den Willen von Patientinnen und Patienten möglichst zu vermeiden. Zwangsmaßnahmen dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn alle weniger einschränkenden Alternativen ausgeschöpft wurden und eine akute Gefährdung ein Eingreifen erforderlich macht.
„Zwangsmaßnahmen greifen immer tief in Grundrechte ein und werden von allen Beteiligten als sehr belastend empfunden“, so die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. „Weil solche Maßnahmen in einem Machtgefälle stattfinden, braucht es hier besondere Sorgfalt und klare Regeln.“ Die aktualisierte Leitlinie empfiehlt deshalb, Aggression frühzeitig vorzubeugen und Mitarbeitende systematisch in Deeskalationstechniken zu schulen. Zudem werden strukturierte Instrumente zur Einschätzung von Risiken aggressiven Verhaltens empfohlen. Diese sollen helfen, frühzeitig geeignete Unterstützungs- und Präventionsmaßnahmen einzuleiten.
Auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse enthält die Leitlinie außerdem Empfehlungen für organisatorische und strukturelle Maßnahmen zur Verringerung von Zwang. Dazu gehören unter anderem offene Behandlungskonzepte, strukturierte Nachbesprechungen nach kritischen Ereignissen, ethische Fallberatungen sowie Konzepte zur Förderung einer gewaltvermeidenden Kommunikation. „Die Leitlinie zeigt, dass die Vermeidung von Zwang nicht durch Einzelmaßnahmen erreicht werden kann. Haltung, strukturelle Maßnahmen und konkrete Handlungsstrategien müssen ineinandergreifen“, so Hirsch. „Dafür bietet sie eine wissenschaftlich fundierte und breit abgestimmte Grundlage.“ Die Leitlinie wurde von 33 Fachgesellschaften sowie Betroffenen- und Angehörigenorganisationen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erarbeitet. Sie umfasst 88 Empfehlungen und gilt bis 2031.
Hinweis: Die Inhalte dieser Pressemitteilung basieren auf einer Meldung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) vom 25. Juni 2026.




