Wie lassen sich der Schutz der Bevölkerung und die Rechte psychisch erkrankter Menschen miteinander vereinbaren? Rund 350 Teilnehmende diskutierten bei der 36. Psychiatrischen Ethiktagung in Zwiefalten über den Umgang mit psychisch kranken Menschen, die als potenziell gefährlich gelten.
Wie kann die Gesellschaft mit psychisch kranken Menschen umgehen, die als potenziell gefährlich gelten, ohne sie vorschnell auszugrenzen? Dieser Frage widmete sich die 36. Psychiatrische Ethiktagung von PP.rt und ZfP Südwürttemberg unter dem Titel „Im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Ausgrenzung – zum Umgang mit psychisch kranken Gefährdern in Staat und Gesellschaft“. Das große Interesse zeigte die Aktualität des Themas: Rund 350 Teilnehmende hatten sich angemeldet, weshalb die Veranstaltung kurzfristig vom Festsaal im Konventbau in die größere Rentalhalle verlegt wurde.
In seiner Begrüßung verwies Prof. Dr. Gerhard Längle, Regionaldirektor des ZfP Südwürttemberg und Geschäftsführer der PP.rt Reutlingen, auf zwei gegenläufige Sorgen: die Verunsicherung angesichts schwerer Gewalttaten einerseits und die gesellschaftlichen und politischen Reaktionen darauf andererseits. Der Begriff „Gefährder“ werde dabei häufig undifferenziert verwendet, obwohl er rechtlich nicht eindeutig definiert sei. Für den Umgang mit möglichen Gefahren sieht Längle vor allem eine gute psychiatrische Versorgung als entscheidend an. „Die Sicherung von angemessener, guter Behandlung wäre der Schlüssel in der Abwehr von Gefahren durch psychisch kranke Menschen“, betonte er. Zugleich gelte es, den Schutz der Bevölkerung mit Grundrechten, Selbstbestimmung und den Rechten psychisch erkrankter Menschen abzuwägen.
Dass gesellschaftliche Einstellungen dabei eine wichtige Rolle spielen, zeigte PD Dr. Sven Speerforck vom Universitätsklinikum Leipzig. Studien belegten eine zunehmende Einschätzung psychisch erkrankter Menschen als gefährlich, verbunden mit einer höheren Zustimmung zu Schutz- und Zwangsmaßnahmen. Mehrjährige Untersuchungen zeigten zudem Zusammenhänge zwischen rechtspopulistischen Strömungen und einer stärkeren Bereitschaft zur Stigmatisierung und Ausgrenzung. Umso wichtiger sei eine differenzierte Betrachtung anstelle von Verallgemeinerungen.
Wie Prävention konkret gelingen kann, zeigten zwei weitere Beiträge. Der Reutlinger Polizeipräsident Udo Vogel und Dr. Frank Schwärzler, Ärztlicher Direktor der PP.rt, berichteten über die intensivierte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Psychiatrie. Aus Hospitationen und regelmäßigem Austausch sei, so Vogel, „eine tolle Kooperation und ein stabiles Vertrauensverhältnis“ entstanden. Für die Polizei sei psychiatrische Expertise bei der Einschätzung schwieriger Situationen äußerst hilfreich. Schwärzler betonte, gemeinsame Gefährdetenansprachen könnten Risiken reduzieren und zugleich eine frühzeitige Inanspruchnahme von Hilfen ermöglichen.
Einen zweiten präventiven Ansatz stellte Dr. Roswita Hietel-Weniger, Ärztliche Direktorin der Klinik für Forensische Psychiatrie Ravensburg-Bodensee, vor. Fast 70 Prozent der im Maßregelvollzug untergebrachten Patient:innen seien zuvor bereits mehrfach allgemeinpsychiatrisch behandelt worden. Mit den vom Land beauftragten Präventionsambulanzen sollen Menschen mit erhöhtem Gewaltrisiko deshalb freiwillige Behandlungsangebote erhalten. „Wenn wir frühzeitig Zugang zu den betroffenen Menschen bekommen, haben wir viel gewonnen“, sagte Hietel-Weniger. Erklärtes Ziel sei, Zwangsmaßnahmen zu reduzieren.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bildeten einen weiteren Schwerpunkt. Längle gab einen Überblick über unterschiedliche Regelungen auf Bundesebene. Eine bundesweit einheitlichere Gesetzgebung könne insbesondere beim Umgang mit Daten und bei Entlassungen hilfreich sein. Den geplanten Weg für Baden-Württemberg stellte ZfP-Geschäftsführer Dr. Paul Lahode in Vertretung für den kurzfristig verhinderten Dr. Thilo Walker aus dem Sozialministerium vor. Bei der Novellierung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes sollen bewährte Regelungen erhalten und psychosoziale Hilfen weiter gestärkt werden. Vorgesehen ist ein trialogischer Beteiligungsprozess, in den Betroffene, Angehörige und Fachleute eingebunden werden. Ein Melderegister werde abgelehnt; stattdessen solle eine strukturierte Datenübermittlung an klar definierte Stellen geprüft werden. Über allen gesetzlichen Regelungen stehe jedoch das Ziel, den Zugang zu passgenauer Behandlung zu verbessern – denn erfolgreiche Behandlung gehe auch mit mehr Sicherheit einher.
Prof. Dr. Rita Haverkamp von der Universität Tübingen beleuchtete anschließend die Grenzen staatlicher Eingriffe. Im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Schutz der Bevölkerung müsse stets abgewogen werden – erschwert werde dies durch die Unsicherheit von Gefahrenprognosen, insbesondere in frühen Stadien. Dr. Bernd Reichelt zeigte mit seinem historischen Rückblick, dass Psychiatrie über lange Zeit sowohl Ort der Behandlung als auch Instrument staatlicher Ordnungspolitik war. Ein Rechtsrahmen, der die Rechte der Betroffenen stärker in den Mittelpunkt stellt, entwickelte sich erst vergleichsweise spät.
Am Nachmittag wurden in zwei Podiumsdiskussionen die rechtlichen Grundlagen sowie die öffentliche Wahrnehmung von Psychiatrie vertieft. Über die unterschiedlichen Perspektiven hinweg zeigte sich eine große Bereitschaft von Polizei, Kliniken, Wissenschaft und Politik, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Als zentral erwies sich dabei erneut die Prävention: freiwillige, niedrigschwellige Hilfen sollen möglichst früh greifen – bevor sich Krisen zuspitzen.
Zum Abschluss zog Geschäftsführer Dr. Paul Lahode ein positives Fazit. „Psychische Erkrankung bedeutet nicht Gefährlichkeit. Das ist eine wichtige und zentrale Botschaft“, betonte er. Gefährdung müsse immer bezogen auf den einzelnen Menschen und dessen Umfeld betrachtet werden, Eingriffe in die Freiheit müssten verhältnismäßig und rechtsstaatlich erfolgen. Gleichzeitig gelte es, Verantwortung frühzeitig wahrzunehmen: „Welche Hilfe braucht dieser Mensch? Dieser Frage müssen wir uns immer wieder stellen.“




