Empfangstheke in hellem holz, die abgerundet ist. Eine Mitarbeiterin nimmt eine Frau in Empfang. Beide Frauen schauen auf Dokumente auf der Theke.

Qualitäts-
management /

Gesetzliches Entlassmanagement /

nach § 39 Abs. 1a S.9 SGB V

Damit es nach der Entlassung aus dem ZfP Südwürttemberg möglichst reibungslos weitergeht, wird diese im Rahmen unseres Entlassmanagements bereits zu Beginn der Behandlung vorbereitet. Alle wichtigen Berufsgruppen sind daran beteiligt. Wir nutzen Standards und Checklisten, um alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen. Hierzu gehört es unter anderem den Therapie-, Pflege- und Unterstützungsbedarf der Patientinnen und Patienten einzuschätzen, um passende Lösungen für ihre Weiterversorgung nach der Entlassung zu finden, zum Beispiel durch Kontaktaufnahme mit weiterbehandelnden Ärzten oder nachsorgenden Einrichtungen außerhalb unserer Kliniken.

Zu Beginn der Behandlung werden Patientinnen und Patienten genau über das gesetzliche Entlassmanagement informiert und ihr schriftliches Einverständnis dazu eingeholt. Bei der Entlassung erhalten sie alle notwendigen Unterlagen sowie bei Bedarf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder notwendige Medikamente.

Hinweis für Behandelte: 
Falls Sie oder Ihr/e niedergelassene/r Arzt/Ärztin nach der Entlassung noch Rückfragen haben, melden Sie sich bitte zwischen 8 Uhr und 16 Uhr auf der ehemaligen Station bzw. Tagesklinik. Die Telefonnummer steht im Entlassbrief, den Sie bei Ihrer Entlassung erhalten bzw. erhalten haben. Außerhalb der normalen Dienstzeiten gibt Ihnen der Arzt vom Dienst Auskunft, mit dem Sie über unsere Telefonzentrale verbunden werden.

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