Auf einem Tisch in Nahaufnahme liegen ein schwarzer Textmarker und ein hellgrünes zusammengefaltetes Blatt Papier, außerdem steht auf dem Tisch ein gut gefülltes Glas Wasser sowie eine weiße Kaffeetasse.

Schussenrieder
Tabellen /

Schussenrieder Tabellen /

Medizinisch leistungsgerechte Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychosomatik /

In der Psychiatrie stellt die Personalverordnung Psychiatrie eine wesentliche Kalkulationsgrundlage für das Budget dar. Allerdings entspricht sie nicht mehr aktuellen wissenschaftlich anerkannten Standards, ebenso wenig wird sie neuen gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen gerecht. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und unter anderem auch auf Initiative der Spitzenverbände der Krankenkassen im Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag erteilt, die Personalverordnung Psychiatrie bis zum 30.09.2019 durch eine neue Mindestpersonalverordnung zu ersetzen. Damit haben neben den Fachverbänden, die diesen Missstand seit langer Zeit beklagen, auch der Gesetzgeber und die Spitzenverbände der Krankenkassen bestätigt, dass die derzeitige Psychiatrie Personalverordnung von 1990 keine ausreichende Grundlage mehr für die Kalkulation eines medizinisch leistungsgerechten Personalbedarfs im Rahmen der Budgetfindung sein kann.

Das ZfP Südwürttemberg hat vor diesem Hintergrund für die Jahre 2018 und 2019 auf Basis der bestehenden Personalverordnung Psychiatrie ein angepasstes Kalkulationsschema erarbeitet, das die aktuellen fachlichen, rechtlichen und wissenschaftlichen Standards - soweit verfügbar - aufgreift. Das Kalkulationsschema soll bis zur Vorlage der neuen Mindestpersonalstandards durch den G-BA für die Jahre 2018 und 2019 die Kalkulation eines medizinisch leistungsgerechten Budgets in der Psychiatrie ermöglichen.

Klinische Expertinnen und Experten aus den Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg haben auf Basis von Literaturrecherchen, unter Berücksichtigung von Leitlinien und Standards aus Medizin und Pflege, ihre Erfahrungen aus der klinischen Praxis in die systematische Überarbeitung der Minutenwerte der Psych-PV eingebracht. Die „Schussenrieder Tabelle“ verbessert die empirische Grundlage für die Kalkulation des Personalbedarfs im Rahmen des medizinisch leistungsgerechten Budgets im Sinne der Bundespflegsatzverordnung für die Übergangszeit, bis die neuen Standards des G-BA zur Verfügung stehen.

Im Unterschied zum Plattformmodell der DGPPN und der in diesem Modell weiterentwickelten Patienteneinstufungsverfahren basieren die Schussenrieder Tabellen 2018 unverändert auf den Patientenkategorien, den Berufsgruppen und den Tätigkeitsprofilen aus der Psych-PV. Mit der Überarbeitung 2020 wurden die Schussenrieder Tabellen jetzt an die veränderten Patienteneingruppierungen, Berufsgruppenzuordnungen und Tätigkeitsprofile aus der PPP-RL angepasst.

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Version 2018/2019 /

Version 2020 /


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