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Arbeitsgruppe veröffentlicht Analyse zu Fixierungen /

Wort-Bild-Marken Universität Ulm und ZfP Südwürttemberg

Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Weissenau ist seit mehr als vierzig Jahren Akademisches Krankenhaus der Universität Ulm.

Die Arbeitsgruppe Versorgungsforschung der Klinik für Psychiatrie I der Universität Ulm um Prof. Dr. Tilman Steinert hat eine Analyse von durchgeführten Zwangsmaßnahmen in baden-württembergischen Kliniken im Fachjournal Lancet Regional Health Europe publiziert.

In einer viel beachteten Entscheidung verfügte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018, dass für Fixierungen zur Abwendung von Fremd- und Selbstgefährdungen, die länger als eine halbe Stunde dauern, eine richterliche Genehmigung nach persönlicher Beurteilung erforderlich ist. Nachfolgend wurden alle Psychisch-Kranken-Gesetze der Bundesländer und das bundeseinheitliche Betreuungsrecht dementsprechend geändert und angepasst. Der Aufwand für die Justiz und für die Kliniken in der täglichen Praxis ist dadurch erheblich.

Gleichzeitig hatte die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) eine umfangreiche evidenzbasierte Leitlinie darüber publiziert, mit welchen Interventionen Zwangsmaßnahmen verhindert werden können. Diese Leitlinie stellt den weltweit umfangreichsten Versuch zur Reduzierung von Zwangsmaßnahmen auf nationaler Ebene dar. Die Arbeitsgruppe Versorgungsforschung der Klinik für Psychiatrie I der Universität Ulm rund um den Leiter des Zentralbereichs Forschung und Lehre im ZfP Südwürttemberg Prof. Dr. Tilman Steinert präsentierte jetzt im Fachjournal Lancet Regional Health Europe eine Auswertung des seit 2015 geführten Registers über alle Zwangsmaßnahmen in Kliniken in Baden-Württemberg.

Die Forscher analysierten die Gesamtzahl der mehr als 233.000 kumulierten Aufnahmen in Baden-Württemberg und verglichen die Häufigkeit von Zwangsmaßnahmen in den Jahren 2017 und 2019. Dabei zeigte sich, dass der Anteil von Fixierungen betroffener Patientinnen und Patienten um ein Viertel von 4,8 % auf 3,6 % sank. Einen relativen Anstieg gab es allerdings bei Isolierungen (die nicht einem Richtervorbehalt unterlagen) und ebenfalls einen relativen Anstieg bei den allerdings seltenen Zwangsbehandlungen im Sinne von Zwangsmedikation (von 0.6 % auf 0,8 %). Dennoch sank der Anteil der von Zwangsmaßnahmen irgendeiner Art betroffener Patientinnen und Patienten um 12 % von 6,6 % auf 5,8 %. Der Anteil von Fixierungen, die weniger als 30 Minuten dauerten und daher keiner richterlichen Entscheidung bedurften, stieg von 2 % auf 11 %. Insofern reduzierte sich die durchschnittliche Dauer aller Arten von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen (Zwangsmaßnahmen) pro betroffenem Fall um 5 %.

Die Autorinnen und Autoren betonen, dass die Ergebnisse nicht im Rahmen einer klinischen Studie erhoben wurden, sondern beschreibend die tatsächliche Änderung in der Anwendung von Zwangsmaßnahmen widerspiegeln. Effekte dieser Größenordnung bei unerwünschten Ereignissen in der Medizin innerhalb kurzer Zeit seien selten. Dass der Effekt dennoch nur mäßig ausfiel, führen die Autoren auf die Schwierigkeit der Veränderung langjährig etablierter Praktiken, aber auch auf die gesetzlich definierten Aufgaben psychiatrischer Kliniken mit der notwendigen Berücksichtigung der Sicherheit von Patienten und Personal zurück.




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