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Forderungen nach Änderung der Personalrichtlinie /

An dem Gespräch nahmen teil (von links): Walter Blum (stellevertretender Personalratsvorsitzender), Sonja Denzel (Vorsitzende), Elke Dietmaier, Bruno Sing, Geschäftsführer Dr. Dieter Grupp, Heike Richter und Hans-Jürgen Fieseler.

Über die „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik- Richtlinie“ (PPP-RL) und deren Folgen haben der örtliche Personalrat am Standort Bad Schussenried des ZfP Südwürttemberg und Geschäftsführer Dr. Dieter Grupp mit der Bundestagsabgeordneten Hilde Mattheis kürzlich diskutiert, um auf Probleme hinzuweisen und Nachbesserungen zu erwirken.

Statt einer dringend erforderlichen bedarfsorientierten Personalbemessung wird seit Januar 2020 mit der neuen „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik- Richtlinie“ (PPP-RL) nur eine Personalmindestausstattung entsprechend dem Stand des Jahres 1991 für die psychiatrischen Kliniken vorgegeben. Diese Entscheidung kritisieren Fachverbände, Expertinnen und Experten sowie auch die Geschäftsführung und Personalräte des ZfP Südwürttemberg. Nach dem Erfolg der Petition für mehr Personal in Psychiatrie und Psychosomatik wird das Thema voraussichtlich am 20. April dieses Jahres vom Bundestag nochmals aufgegriffen.

Möglichkeiten der Einflussnahme sehen Personalräte und die Geschäftsführung des ZfP auch im Austausch mit Entscheidungsträgern. Der Personalrat des ZfP am Standort Bad Schussenried lud deshalb die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis (SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags, zum Gespräch. An der Telefonkonferenz nahmen Dr. Dieter Grupp, Geschäftsführer des ZfP Südwürttemberg, und Mitglieder des örtlichen Personalrates Bad Schussenried teil.

Schwierige Situation auf den Stationen

In ihrer Kritik an der neuen Personalrichtlinie sind sich die Personalratsmitglieder mit dem Geschäftsführer einig. „Wir haben das Problem, dass die Teams auf den Stationen zunehmend Belastungen und Aggressionen ausgesetzt sind. Die neue PPP-RL bildet den erhöhten Bedarf in keinster Weise ab“, schilderte Sonja Denzel, Vorsitzende des örtlichen Personalrates Bad Schussenried, die Situation. Die Vorgaben der bisherigen Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) wurden nicht aktualisiert, für eine leitliniengerechte Behandlung ist deutlich mehr Personal erforderlich als jetzt in der PPP-RL vorgegeben.
Auf die zunehmende Gefährdungs- und Überlastungssituation der Mitarbeitenden wies auch Personalratsmitglied Bruno Sing hin. Zudem kritisierte er, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) anstelle des Gesetzgebers so großen Einfluss habe. Mattheis bestätigte diese Sichtweise: „Der G-BA sollte nicht politisches Handeln ersetzen.“

Mehr Dokumentation, weniger Zeit für Beziehung

Grupp beurteilte als unzureichend, dass der G-BA bei der neuen PPP-RL weder das Votum von Patientenvertretungen und Betroffenenverbänden, noch die vom ZfP erarbeiteten Schussenrieder Tabellen berücksichtigt hat. Die Abgeordnete bekräftigte, dass Betroffenenverbände im G-BA ein Stimmrecht erhalten sollten. „Wir haben keine Mindestpersonalverordnung, sondern eine Personalbemessung gefordert, die eine humane, zwangsvermeidende Behandlung ermöglicht“, stellte der Geschäftsführer klar. Statt zu mehr Personal führe die PPP-RL zu mehr Dokumentationsaufwand und zusätzlichen Nachweispflichten. Das führt letztlich zu einer Verschlechterung der Behandlung. Walter Blum, stellvertretender Vorsitzender des Bad Schussenrieder Personalrates, wies auf den Kernaspekt der psychiatrischen Pflege hin: „Beziehungsarbeit ist die Grundlage der Behandlung in der Psychiatrie. Beziehung braucht jedoch Zeit und ist nach außen hin nicht messbar.“ Man dürfe die erkrankten Menschen und ihre Bedürfnisse nicht außer Acht lassen. „Ich bin erstaunt, dass die Politik wirtschaftliche Punkte immer noch in den Vordergrund stellt“, meinte Blum. Positiv bewerteten der Geschäftsführer und die Personalratsmitglieder, dass die stationsäquivalente Behandlung (StäB) und damit mehr ambulante Versorgung in der Richtlinie berücksichtigt wurden.

Forderungen und Ausblick

„Wir brauchen keine Strafen bei Nichterfüllung der Richtlinie, sondern Unterstützung und Entlastung bei unseren zunehmenden Aufgaben“, benannte es Grupp. Er forderte eine Nachjustierung der PPP-RL, die Petition habe die Dringlichkeit deutlich gemacht. Die Zusammenarbeit mit den Kassenverbänden bei diesen Themen beschrieb der Geschäftsführer als sehr schwierig. Problem sei das grundsätzliche Misstrauen. „Immer mehr Bürokratie, Dokumentationspflichten und Kontrolle statt Vertrauen in die Kompetenz der Mitarbeitenden vor Ort prägen die Haltung der Kassenverbände“, ärgerte sich Grupp. „Wir brauchen in der Psychiatrie eine neue Psychiatrie-Personalverordnung, denn es fehlt circa 20 Prozent an Personal, um eine gute leitliniengerechte Behandlung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen“, forderte Sing von Mattheis.

Personalratsvorsitzende Denzel erkundigte sich, wohin der Weg nun führe. Die Bundestagsabgeordnete meinte: „Die Gesetzgebung ist vorerst abgeschlossen. Auf Grundlage der Petition besteht nun aber die Möglichkeit, dass der Bundestag noch einmal tätig wird und das Thema aufgreift. Die Sozialdemokraten werden die weitere Ausgestaltung der PPP-RL begleiten und in den Blick nehmen.“ Sie versprach, die Anliegen des ZfP und der Mitarbeitenden in die politischen Diskussionen miteinzubringen. Der Geschäftsführer und die Personalratsmitglieder bedankten sich für bestehende gute Zusammenarbeit und für das Gespräch.

Mit der Bundestagsabgeordneten Hilde Mattheis diskutierten Personalratsmitglieder und Geschäftsführer Dr. Dieter Grupp. Foto: Tobias Pietsch




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