Dr. Roswita Hietel-Weniger wird ab Mai die regionale Geschäftsbereichsleitung des Maßregelvollzugs am Standort Weissenau und damit die Ärztliche Direktion der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie übertragen. Sie tritt die Nachfolge von Dr. Udo Frank an, welcher dem ZfP Südwürttemberg weiterhin standortübergreifend als Leiter des Zentralbereichs Maßregelvollzug erhalten bleibt. Pflegedirektor an der Seite von Dr. Hietel-Weniger bleibt Thomas Hibbe.
„Die neue Aufgabe gehe ich mit Freude und Respekt an. Ich übernehme eine bestens aufgestellte Klinik, die ich im bisherigen Sinne weiterführen und das Behandlungsangebot durch Integration neuer Konzepte erweitern möchte“, so Dr. Roswita Hietel-Weniger. Neben der therapeutischen Arbeit zur Rückfallprävention ist die wachsende Verantwortungsübernahme der Patientinnen und Patienten ein Schwerpunkt des Behandlungskonzepts. Hierbei spielen partizipative Ansätze im Stationsalltag sowie in der Kunst , Musik- und Theatertherapie eine wichtige Rolle.
Voraussetzung für erfolgreiche Behandlung
Das Verständnis für Patientinnen und Patienten erschließt sich über intensive Beziehungsarbeit, ergänzt um Genogramm-Analysen und gruppenanalytische Angebote. Dr. Hietel-Weniger: „Das Verständnis des Einzelfalls ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung und gewährleistet damit die Sicherheit der Bevölkerung.“
Dr. Roswita Hietel-Weniger ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie mit Schwerpunkt forensische Psychiatrie sowie Gruppenanalytikerin. Die 55-Jährige stammt aus Marburg und ist seit 2007 im ZfP Südwürttemberg tätig, seit 2012 in der forensischen Klinik. Als Chefärztin leitet Dr. Hietel-Weniger die Abteilung Forensische Aufnahme und Rehabilitation in Weissenau, welche insgesamt vier Stationen und eine Wohngruppe umfasst. Diese Aufgabe wird sie auch weiterhin ausfüllen, ihre duale Partnerin in der Abteilungsleitung ist Julia König.
INFO: Einrichtungen des Maßregelvollzugs sind Fachkliniken mit hohen Sicherheitsvorkehrungen, in denen psychisch kranke oder gestörte sowie suchtmittelabhängige Menschen behandelt werden. Der gesetzliche Auftrag hierbei lautet Besserung und Sicherung. Die untergebrachten Personen haben einen Anspruch darauf, dass ihre psychische Krankheit oder Störung angemessen behandelt wird. Zugleich hat die Gesellschaft ein Recht darauf, vor weiteren Taten durch die untergebrachten Personen geschützt zu werden. Jede Behandlung findet also im Spannungsfeld zwischen gesetzlich bestimmtem Therapieauftrag und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung statt.