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Neuer Web-Auftritt für die Gemeindepsychiatrischen Verbünde /

Sämtliche Angebote und Hilfsmöglichkeiten einer Region werden mitsamt Ansprechpartnern aufgelistet.

Durch den neuen Web-Auftritt soll mehr Transparenz innerhalb der Versorgungslandschaft für Menschen mit psychischen Erkrankungen entstehen und deren Selbstbestimmung gestärkt werden. Die wissenschaftliche Begleitforschung sucht ab Juni 2019 Test-Teilnehmerinnen und Test-Teilnehmer.

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen haben Anspruch auf vielerlei Leistungen und Hilfen. Dies reicht von der ärztlichen Behandlung über Tagesstätten und verschiedene betreute Wohnformen bis hin zu leistungsgerechten Arbeitsplätzen. Alle Einrichtungen, die derartige Angebote machen, arbeiten im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises zusammen. Die Zusammenarbeit ist gesetzlich geregelt. Das Ziel ist es, dass alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger ihrer persönlichen Situation angepasste Hilfen in ihrer Region erhalten.

Es wird nun für die Gemeindepsychiatrischen Verbünde der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis jeweils einen neuen Web-Auftritt geben, der unter anderem sämtliche Angebote und Hilfsmöglichkeiten der Region aufzeigt. Dadurch soll die Position der Betroffenen und ihrer Angehörigen gestärkt werden. Abrufbar ist das neue Angebot ab sofort über die Web-Adressen www.gpv-rv.de beziehungsweise www.gpv-bodenseekreis.de

Angebote des Web-Auftritts:

• Ein offen zugänglicher Teil, in welchem man sämtliche Angebote und Hilfsmöglichkeiten einer Region mitsamt Ansprechpartnern aufgelistet findet.

• „Worauf Sie Anspruch haben“: Hier kann man nachlesen, welche Behandlungs- und Unterstützungsmaßnahmen bei verschiedenen Krankheiten empfohlen werden. Maßgeblich dafür sind die von den Fachgesellschaften veröffentlichten Behandlungsleitlinien. Was in Behandlungsleitlinien empfohlen wird, wird bei individueller Erfüllung der Voraussetzungen in der Regel von Krankenkassen oder anderen Kostenträgern auch bezahlt. Wenn eine psychische Krankheit Menschen existenziell bedroht oder dauerhaft von wichtigen Bereichen des sozialen Lebens abschneidet, besteht weiterhin über zahlreiche (Sozial-)Gesetzbücher ein Rechtsanspruch auf zusätzliche Hilfen beziehungsweise Leistungen zur sozialen Teilhabe.

• Ein Bereich „Hilfe in der Krise“ mit Adressen und Hilfen für den Notfall

• Ab Juni 2019 zusätzlich ein geschützter Bereich, für den man sich mit einem Passwort registrieren muss. Dort kann man persönliche Dokumente, wie zum Beispiel Behandlungspläne oder Patientenverfügungen entweder in selbstgewählter Form oder auf vorgefertigten Formularen speichern und sicher auf einem Server ablegen. Nur die registrierte Benutzerin/der Benutzer hat Zugriff zu diesen Dokumenten und kann sie nach eigener Entscheidung ausgewählten Vertrauenspersonen zur Verfügung stellen. Geplant ist weiterhin ein Online-Forum für den Austausch mit Mitbetroffenen aus der Region.


Der praktische Nutzen des Angebots und mögliche Verbesserungsmöglichkeiten werden ab Juni 2019 mit Hilfe einer Befragung ausgesuchter Test-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer untersucht. Das Projekt wird vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gefördert. Projektleiter ist Prof. Dr. Tilman Steinert, ZfP Südwürttemberg, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie I der Universität Ulm (Weissenau). Menschen mit psychischen Erkrankungen aus den beiden Testlandkreisen können sich bei Interesse an einer Studienteilnahme ab sofort per E-Mail an Dr. Andreas Blume, verantwortlicher Projektmitarbeiter, wenden: Andreas.Blume@zfp-zentrum.de . 




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