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Straffällige, die keine Therapie brauchen, gehören ins Gefängnis /

Gehören Straftäter, die Suchtmittel konsumieren, in die Psychiatrie oder ins Gefängnis? Darüber gibt es zurzeit eine Diskussion innerhalb der Landesregierung. Hierzu nehmen jetzt die Zentren für Psychiatrie (ZfP) mit ihren Forensischen Kliniken Stellung. „Psychisch Kranke zu versorgen, auch wenn sie straffällig geworden sind, ist unsere Kernaufgabe. Die übernehmen wir gerne“, sagt Dr. Udo Frank, Chefarzt und Leiter des Zentralbereichs Maßregelvollzug am ZfP Südwürttemberg.

Seit rund 15 Monaten verzeichnen die forensischen Kliniken im Land eine massive Überbelegung. Gleichzeitig nahmen die aggressiven Übergriffe auf Patienten und Beschäftigte deutlich zu. „In hohem Maß bekommen wir Zuweisungen von Straftätern, bei denen der Konsum von Suchtmitteln zu ihrem Lebensstil gehört, die aber nicht abhängig oder psychisch krank sind“, so Frank. Mehr als die Hälfte der Zugewiesenen müssen in der Folge wegen Aussichtslosigkeit einer Therapie in den Strafvollzug zurückverlegt werden. „Nicht wenige dieser Personen stellen eine erhebliche Gefahr für Mitpatienten und Beschäftigte dar und sorgen bundesweit in den Kliniken für gewalttätige Zwischenfälle“, führt der Psychiater aus.

Diese Personen nutzten dann sämtliche Rechtsmittel, um ihren Gefängnisaufenthalt zu vermeiden. In anderen Bundesländern ist daher geregelt, dass sie mit Beendigung der Behandlung unverzüglich in den Justizvollzug zurück verlegt werden. Das wünschen sich die Kliniken in Baden-Württemberg vom Justizministerium ebenfalls.

Bundesweit wird derzeit diskutiert, ob die strafrechtliche Unterbringung in der Entziehungsanstalt überhaupt noch zeitgemäß ist. Die Zentren für Psychiatrie halten es für notwendig, dass nur Patienten zugewiesen werden, bei denen zumindest eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vorliegt. Eine Eingangsvoraussetzung, die auch von den Fachgesellschaften eingefordert wird. Dr. Matthias Michel, Sprecher der Facharbeitsgruppe Forensik in Baden-Württemberg, kann nicht erkennen, weshalb Krankenhäusern, als Behandlungs-Einrichtungen, die Aufgabe des Freiheitsentzugs von erheblich straffällig gewordenen Personen mit voll erhaltener Schuldfähigkeit zugewiesen wird. Chefarzt Dr. Udo Frank fordert zudem: „Justiz- und Sozialminister sollten sich zusammentun und auf Bundesebene auf die notwendige Reform oder Abschaffung des entsprechenden § 64 StGB dringen.“




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