Im Vordergrund steht eine Flipchart, im Hintergrund unterhalten sich zwei Personen.

Integrierte
Versorgung /

Integrierte Versorgung im ZfP Südwürttemberg /

Menschen mit einer psychischen Erkrankung eine individuell auf sie zugeschnittene Behandlung bieten und den Übergang von einer stationären Therapie hinein in den Alltag unterstützen – das ist das Ziel der Integrierten Versorgung (IV) nach §140a SGB V. Das ZfP Südwürttemberg bietet dieses umfassende Versorgungsmodell seit 2009 gemeinsam mit der DAK-Gesundheit an.

Dabei wird das klassische Krankenhausbehandlungsspektrum durch zielführende und auf die Patientinnen und Patienten angepasste ambulante Therapiemöglichkeiten ergänzt und erweitert. Analog zu einer vollstationären Behandlung bis zum Gespräch zu Hause alle 14 Tage ist im Rahmen des IV-Modells die Nutzung aller Angebote des ZfP Südwürttemberg möglich. Sogar die teilweise Berufsausübung kann im individuellen Setting eingebaut werden.

Aufnahmekriterien

Grundsätzlich können alle Versicherten der DAK-Gesundheit ins Modell aufgenommen werden, sofern Folgendes zutrifft:

  • Vorliegen einer psychischen Erkrankung (ICDC in F00 – F99)
  •  Stationäre oder teilstationäre Behandlungsbedürftigkeit beziehungsweise Erfüllen der Eingangskriterien für die Psychiatrische Institutsambulanz
  • Wohnort im Einzugsgebiet des ZfP Südwürttemberg (Landkreise: Bodenseekreis, Ravensburg, Biberach, Alb-Donaukreis, Ulm, Reutlingen, Esslingen)

Auch nachträglich haben Betroffene, die bisher vom therapeutischen Fachpersonal des ZfP versorgt wurden, die Möglichkeit, sich für die Integrierte Versorgung innerhalb des Spezialisten-Netzwerks zu entscheiden. Sie werden in der Klinik über dieses Versorgungsmodell informiert.

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