Empfangstheke in hellem holz, die abgerundet ist. Eine Mitarbeiterin nimmt eine Frau in Empfang. Beide Frauen schauen auf Dokumente auf der Theke.

Verantwortung /

Compliance Management /

Auch im Gesundheitswesen sind Mitarbeitende und Führungskräfte gefordert, sich mit einer Fülle an Informationen, Gesetzen und neuen Regularien auseinanderzusetzen. Um dieses Fachwissen zu bündeln hat das ZfP Südwürttemberg die Abteilung Compliance Management eingerichtet. Hier wird das Know-how aus bestehenden Bereichen wie dem Datenschutz, IT-Sicherheit, Risikomanagement und Innenrevision zusammengefasst.

Compliance Management bezeichnet sämtliche Maßnahmen und Prozesse, die Regelkonformität im Unternehmen sicherstellen. Diese einzuhaltenden Regeln können interne Richtlinien, wie Verfahrensanweisungen, oder externe Vorgaben, beispielsweise Gesetze, sein.

Die wesentlichen Aufgaben des Compliance Management im ZfP Südwürttemberg sind

  • Ansprechpartner für Mitarbeitende und Geschäftsleitungen sowie für Geschäftspartner und Dritte in Fragen der Korruptionsprävention
  • Initiierung von Maßnahmen zur Korruptionsprävention
  • Mitwirkung bei Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Korruptionsprävention
  • Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen
  • Aufnahme von Hinweisen auf Korruptionsverdacht sowie Veranlassung von Maßnahmen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) /

Zum 1. Januar 2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Dieses verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette nachzukommen.

In diesem Zusammenhang hat die Geschäftsleitung des ZfP Südwürttemberg mit Wirkung zum 01.01.2023 folgende Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und zur Nachhaltigkeit verabschiedet.

Hierin verpflichtet sich das ZfP Südwürttemberg, Menschenrechte und Nachhaltigkeitsbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den globalen Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen. Gleichzeitig können Betroffene entsprechende Verletzungen über folgende Meldewege anzeigen und Abhilfe fordern:

  • Whistleblowing-Meldestelle / Meldestelle nach dem LkSG – Claudia Vogel (Fachanwältin für Strafrecht) 
  • Menschenrechts- und Antikorruptionsbeauftragter - Frank Kuhn
  • Leitung Abteilung Compliance Management - Michael Krattenmacher 

Whistleblowing Meldestelle und Meldestelle nach dem LkSG /

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) ist am 2.07.2023 in Kraft getreten. Durch das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) wird die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (auch besser bekannt als so genannte „EU-Whistleblower-Richtlinie“) in deutsches Recht umgesetzt. Es dient damit dem wirksamen und nachhaltigen Schutz hinweisgebender Personen. Wesentlicher Bestandteil des HinschG ist, dass Beschäftigungsgeber verpflichtet werden, eine Infrastruktur einzurichten und zu betreiben, die es hinweisgebenden Personen ermöglicht, Meldungen (möglicher) Verstöße im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit geschützt und ohne Gefahr von Repressalien abzugeben.


Seit dem 1. Juli 2020 verfügen die Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg über eine Whistleblowing-Meldestelle welche die Anforderungen als interne Meldestelle nach dem HinschG erfüllt. Claudia Vogel, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, nimmt diese Aufgabe für alle Zentren wahr. Als Vertrauensanwältin gibt sie die Möglichkeit unter Zusicherung der Vertraulichkeit Hinweise über Verdachtsmomente für Straftaten, Regelverstöße gegen geltendes Recht oder Regeln des jeweiligen Zentrums für Psychiatrie zu geben. Ziel ihrer Tätigkeit ist die Aufklärung von Verdachtsmomenten von Straftaten, Regelverstößen gegen geltendes Recht oder Regeln des jeweiligen Zentrums für Psychiatrie. Die Vertrauensanwältin ist Ansprechpartnerin für alle natürlichen Personen, die vertraulich Sachverhalte mitteilen wollen, aus denen sich nach Auffassung des Mitteilenden der Verdacht von Verfehlungen zum Nachteil des jeweiligen Zentrums für Psychiatrie, seiner Patienten und Beschäftigten durch Mitarbeitende und Vorgesetzte ergibt. Ziel ihrer Arbeit ist die Mitwirkung bei der Aufklärung von ungesetzlichem (insbesondere kriminellen) unmoralischem oder unlauterem Verhalten.

Kontakt /

Claudia Vogel
Fachanwältin für Strafrecht
Telefon 0761 59521020 oder 0177 4102450
zfp-suedwuerttemberg(at)vogel-heinrich.eu

Mehr Informationen

Externe Meldestelle /

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz können alternativ zu internen Meldungen auch externe Meldungen gemacht werden. Personen, die einen Hinweis abgeben möchten, können also grundsätzlich wählen, ob sie sich an die interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden möchten. Insbesondere, wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, soll es Ihnen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz unbenommen bleiben, sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Externe Meldestellen wurden vom Bund beim Bundesamt für Justiz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und beim Bundeskartellamt errichtet. Weitere Informationen zu den externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie hier

Hinweise auf Verstöße: weitere Ansprechpersonen /

Zusätzlich zur Whistleblowing Meldestelle haben Sie die Möglichkeit, Hinweise auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und Richtlinien des ZfP Südwürttemberg an die zuständigen Kontaktpersonen der folgenden Bereiche melden:

Beschwerdemanagement

Patientenfürsprechende

Datenschutzbeauftragte

Leitung /

Michael Krattenmacher

Michael Krattenmacher

Leitung Compliance Management

michael.krattenmacher@zfp-zentrum.de 07583 33-1576
Porträtfoto eines Mannes mittleren Alters. Er trägt ein hellblaues Hemd und ein hellgraues Sakko. Er hat eine runde Brille, einen grauen Bart und graue Haare und lächelt mit geschlossenem Mund in die Kamera. Dunkelgrüne Tannenbäume im Hintergrund

Frank Kuhn

Anti-Korruptionsbeauftragter, Menschenrechtsbeauftragter

frank.kuhn@zfp-zentrum.de 07583 33-1575

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