Eine Frau und ein Mann laufen gemeinsam unter einem gelben Regenschirm von einem Auto weg.

Behandlungspflege und häusliche Krankenpflege (SGB V) /

Besteht Bedarf an sogenannter Behandlungspflege, kann der PPA vielfältige pflegerische Leistungen anbieten. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.

Zu unseren Leistungen zählen 

  • Die Bereitstellung und Einnahme von Medikamenten
  • Wundmanagement
  • Injektionen 
  • Kompressionsmanagement (Anziehen von Kompressionsstrümpfen oder Wickeln der Beine)
  • Vitalzeichenkontrollen (Blutzucker, Blutdruck)
  • und mehr

Um die Leistungen zu erhalten ist lediglich eine ärztliche Verordnung erforderlich, die von der Krankenkasse genehmigt wird. Gerne unterstützt das PPA-Team hierbei. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung.

Bei akuten körperlichen Einschränkungen zur Verhinderung eines Klinikaufenthalts oder zur Verkürzung bietet der PPA auch häusliche Krankenpflege/Krankenhausverhinderungspflege an. Auch hierzu ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. 

Pflegerische Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz /

Sachleistungen nach § 36 SGB XI

Bei Vorliegen eines Pflegegrads 2-5 können beispielsweise folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:

  • Körperpflege
  • Mobilität (Beispielsweise beim Wechsel zwischen Bett und Rollstuhl) 
  • Ernährung
  • hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung der Wohnung)
  • Hilfe zur Organisation und Strukturierung des Alltags
  • Betreuungsleistungen (beispielweise Anleitung zur Tagesstruktur)

Die Leistungen werden von einem multiprofessionellen Pflegeteam erbracht, das großen Wert auf den Erhalt der vorhandenen Fähigkeiten und der Selbständigkeit legt. Die Klient:innen werden zur Selbstversorgung angeleitet und falls nötig unterstützt. Alle Leistungen werden flankiert von einer professionellen Kranken- und Zustandsbeobachtung. Die Mitarbeitenden klären über Risikofaktoren sowie körperliche und psychische Veränderungen auf und unterstützen bei deren Bewältigung. Auch Angehörige werden angeleitet und beraten.

Sachleistungen können mit dem Pflegegeld kombiniert werden (Kombileistungen.) Dann wird nicht das komplette Pflegegeld, sondern nur die Kosten für die PPA-Leitungen fällig. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Ein Pflegegrad von 1-5 berechtigt zu monatlich 125 € Entlastungsbetrag, der für niederschwellige Unterstützungsleistungen verwendet werden kann. Der PPA bietet hier folgende Leistungen an:

  • Betreuungsleistungen (Gespräche)
  • Reinigungsleistungen
  • Medikamentenmanagement (Beschaffung und Verwaltung von Rezepten und Verordnungen)

Beratungsgespräche nach §37.3 SGB XI

Personen mit Pflegegrad sind verpflichtet, ein regelmäßiges Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Dabei werden die pflegerische Situation gemeinsam reflektiert und notwendige Bedarfe festgestellt. Der PPA richtet ein besonderes Augenmerk auf die psychische Verfassung und die Möglichkeiten, die trotz dieser Einschränkungen und Herausforderungen möglich sind.

Beratungsgespräche sind bei Pflegegrad 2-3 zweimal jährlich verpflichtend, viermal jährlich bei Pflegegrad 4-5. Bei Pflegegrad 1 kann freiwillig eine Beratung in Anspruch genommen werden. Die Beratungsgespräche finden nach gemeinsamer Terminfindung statt.

Verhinderungspflege § 39 SGB XI

Wenn die Pflegeperson beispielsweise durch Urlaub, Krankheit oder Abwesenheit (auch stundenweise) verhindert ist, können über die Verhinderungspflege weitere Leistungen in Anspruch genommen werden.

Hilfe zur Pflege

Grundsicherungsempfänger, die notwendige Pflege nicht ausschließlich durch das zustehende Pflegegeld finanzieren können oder Personen, die nicht Pflegegeld berechtigt sind, können „Hilfe zur Pflege nach SGB XII“ bei den zuständigen Landratsämtern zu beantragen. Der PPA berät gerne hierzu. 
 

Privatleistungen /

Gelegentlich bedarf es etwas mehr, um Wohlbefinden und Gesundheit umfassend zu unterstützen. Oder die Leistungen der Pflegeversicherung werden den individuellen Wünschen nicht vollständig gerecht.

In diesen Fällen können die speziellen Pflegeleitungen des PPA in Anspruch genommen werden. Diese werden nicht von den Kostenträgern übernommen, da sie in den Leistungskatalogen nicht vorgesehen sind.

Zu den besonderen Leistungen zählen beispielsweise 

  • Zusätzliche Vitalzeichenkontrollen auf individuellen Wunsch ohne medizinisch festgestellte Notwendigkeit
  • Sonderreinigungen der Wohnung
  • Anwesenheit und Begleitung, zum Beispiel bei Klinikeinweisungen
  • Besuche und Botendiensten bei Klinikaufenthalten

Serviceleistung Verordnungs- und Medikamentenmanagement

Viele Klient:innen nehmen eine Vielzahl an Medikamenten ein. Die sogenannte Multimedikation bringt häufig ein aufwendiges Management mit sich. Die neuen Rezepte müssen bei der zuständigen Praxis beschafft und in der Apotheke eingereicht werden. Das ist besonders bei Verschreibungen unterschiedlicher Fachärzt:innen oder bei Änderungen der Medikation sehr aufwendig. Auch die richtige Einnahme zur richtigen Zeit ist gerade für alte oder beeinträchtigte Menschen eine große Herausforderung. Deshalb nimmt fast jeder zweite chronisch kranke Mensch seine Medikamente nicht oder nicht richtig.

Die Serviceleistung Medikamentenbeschaffung des PPA unterstützt von der der Beantragung der Rezepte bis zur Beschaffung der Medikamente.

Nicht alle Serviceleistungen müssen privat bezahlt werden. Je nach Verfügbarkeit kann eine Abrechnung über das Pflegegeld oder durch Privatrechnung erfolgen. Lassen Sie sich hierzu gerne beraten.

 

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