Schutzkonzept gegen Missbrauch und Gewalt /

Als verantwortungsvolles Unternehmen setzt sich das ZfP Südwürttemberg für den bestmöglichen Schutz der uns anvertrauten Menschen vor Missbrauch und Gewalt ein. Dafür wurde ein eigenes Schutzkonzept erstellt. Dieses umfasst einen Verhaltenskodex, der das gemeinsame Verständnis im Umgang miteinander abbildet sowie eine Arbeitshilfe zur Gefährdungsanalyse. Letztere dient als Grundlage für die Entwicklung von konkreten Präventionsmaßnahmen in den Stationen und Versorgungsbereichen. 

Es ist uns ein besonderes Anliegen, durch das Schutzkonzept einheitliche Regelungen im Umgang mit diesem sensiblen Thema zu schaffen. Denn gerade als psychiatrische Einrichtung wissen wir um die erheblichen Belastungen und Auswirkungen dieser Erfahrungen. Kein Präventionskonzept kann grenzverletzendes Verhalten in Institutionen mit absoluter Sicherheit verhindern. Dennoch ist Prävention grundlegend, um die Sensibilisierung der Mitarbeitenden zu fördern und die Rechte der Patient:innen, Bewohner:innen und Klient:innen zu vertreten.

Verhaltenskodex zum Umgang mit Schutzbefohlenen /

  • Wir setzen uns dafür ein, dass schutzbedürftige Menschen in unseren Einrichtungen vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt bewahrt werden. Deshalb tolerieren wir kein diskriminierendes, grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten. 
  • Unsere Arbeit basiert auf der Beziehungsgestaltung. Für eine professionelle Behandlung ist unser Umgang zu jeder Zeit von Wertschätzung, Akzeptanz und Vertrauen geprägt. 
  • Wir pflegen eine grenzachtende Kommunikation. Bei verbal und nonverbal abwertendem Verhalten schreiten wir ein. 
  • Wir sprechen Menschen in unseren Einrichtungen immer mit „Sie“ an. Ausnahmen sind aufgrund therapeutischer Konzepte oder bei Kindern und Jugendlichen möglich.
  • Wir sprechen Konflikte direkt an und suchen gemeinsam eine Lösung.
  • Wir sind uns der besonderen Vertrauens- und / oder Autoritätsstellung bewusst. Mit der übertragenen Verantwortung gehen wir sorgsam und bewusst um. 
  • Wir gestalten Beziehungen sowie Entscheidungen transparent und klar, wir nutzen keine Abhängigkeiten aus.
  • Wir erklären im Vorfeld, welche pflegerischen, diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen durchgeführt werden, insbesondere bei potentiell als grenzverletzend empfundenen Maßnahmen. Schutzbedürftige werden dabei so wenig wie möglich und nur so weit wie es erforderlich ist entkleidet. 
  • Wir führen extensive körperliche Untersuchungen regelhaft im Beisein einer zweiten Person (möglichst gleichgeschlechtlich zum/zur Patient:in) durch.
  • Wir achten die Privat- und Intimsphäre, beispielsweise beim Betreten des Zimmers oder bei pflegerischen Maßnahmen.
  • Wir lassen Körperkontakt nur dann zu, wenn es aus therapeutischen Gründen indiziert ist oder aus Gründen der Sicherung notwendig ist. 
  • Wir setzen uns für eine Kultur ein, die von Achtsamkeit und Offenheit geprägt ist und thematisieren Erfahrungen und Schwierigkeiten im dafür geeigneten Rahmen.
  • Wir reagieren auf Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende, Mitklient:innen oder Mitbewohner:innen und sprechen die Situation nach den ZfP Handlungsanweisungen an.
  • Wir lassen in der Beziehung zu den uns anvertrauten Menschen und deren Familien keine Verknüpfungen in den privaten Bereich, beispielsweise über soziale Medien entstehen. Nach der Entlassung beachten wir dies ebenso. 

Kontaktdaten und Meldewege /

Für konkrete Fragen, Anliegen oder Hinweise wenden Sie sich bitte an die zentrale Meldestelle des ZfP Südwürttemberg:

hilfebeimissbrauch(at)zfp-zentrum.de
 


Unsere Publikationen /